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Begleitetes Fahren mit 17

Am 1. September 2005 startete in Bayern der Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17". Dazu gibt´s hier alles Wissenswerte.

Unter den 18 bis 24 Jahre alten Führerscheinbesitzer besteht ein relativ hohes Unfallrisiko. Diese Tatsache lässt sich durch magelnde Fahrerfahrung der Führerscheinanfänger begründen, was den Freistaat dazu bewog den Modellversuch zu starten. Dadurch erhofft man sich einen Rückgang der Unfälle in besagter Altersgruppe.

Wissenswertes für die jungen Fahrer:

  • Die Anmeldung zur Führerscheinausbildung kann ab 16½ Jahren
  • Der Erhalt der Prüfungsbescheinigung erfolgt mit Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Das Fahren ist nur mit einer Begleitperson erlaubt
  • Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenfüherschein

Wissenswertes für die Begleitpersonen:

  • Die Begleitperson muss bei der Antragstellung benannt werden, um in der Prüfungsbescheinigung eingetragen zu werden.
  • Sie dürfen nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben
  • Sie müssen mindestens fünf Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis (Klasse B) sein
  • Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben