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licence17
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Die Ausbildung folgender Führerscheinklassen steht Ihnen bei uns zur Auswahl:


Führerschein-
klasse
  Alter Beschreibung
A1 16 Berechtigt 16- bis 17jährige zum Fahren eines Kraftrads bis 125 ccm Hubraum, sowie einer Leistung bis 11 kW und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
A 18 Während der ersten 2 Jahre gilt: nur Krafträder bis 25 kW Leistung und bis 0,16 kW Leistung je Kilogramm.
A direkt 25 Bewerber, die bereits 25 Jahre alt sind, können die Klasse A ohne Beschränkung direkt erwerben.
B 18 Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg, bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg.
BE 18 Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750 kg.
T 16 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (16- bis 17-jährige = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h), jeweils mit Anhänger.
L 16 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und Anhänger und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h (mit Anhänger nur bis 25 km/h)
M 16 Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.




Benötigte Unterlagen und Voraussetzungen für die jeweiligen Führerscheinklassen:


FS Klasse Alter schließt ein Klassen Unterlagen für den "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" Theorie-Unterricht Fahrstunden
Foto Erste Hilfe* Sehtest*
Mofa 15 -
x
 
 
12 Lektionen 2
M 16  
x
x
x
12+2 Übungsfahrstunden*
A1 16 M
x
x
x
12+4 ÜF + So. FSt. *
A beschr 18 M, A1
x
x
x
12+4 bei Vorbesitz red. ÜF + So. FSt.
A direkt 25 M, A1
x
x
x
12+4 sich der Th. U. auf 6 Lektionen ÜF + So. FSt.
L 16 M, L, S
x
x
x
12+2  
T 16 M, L, S
x
x
x
12+6 ÜF + Unterweisung
B 18 M, L, S
x
x
x
12+2 ÜF + So. FSt.
B/17 17* M, L, S
x
x
x
12+2 ÜF + So. FSt.
BE (Anhänger) 18  
 
 
 
keine Th. Pr. bei Vorbesitz Kl. B ÜF


* Übungsfahrstunden:
Die Anzahl der ÜF richten sich je nach Eignung bis die Sichereit im Straßenverkehr gewährleistet ist.

* Sonderfahrstunden:
vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Beleuchtungsfahrten

* B/17 zum Antrag zusätzliche Unterlagen:
Fotokopie vom Führerschein und Personalausweis der Begleitpersonen. Die Begleitperson muß 30 Jahre alt sein und den Führerschein Kl. B seit 5 Jahren besitzen. Darf keine 3 Punkte in Flensburg haben.
Den Antrag erstellt die Fahrschule, dieser wird am Anfang der Ausbildung zusammen mit den Unterlagen beim zuständigen Landratsamt eingereicht. Nach Bearbeitung vom Amt erhält die Prüfungsstelle den Prüfauftrag und dann erst kann der Fahrschüler zur Prüfung gemeldet werden. Also: Die erforderlichen Personalien im Fahrschulbüro bei Beginn der Ausbildung abgeben.

*Ein Sehtest wird vom Optiker oder Augenarzt erstellt (Vorlage des Personalausweises erforderlich), wenn keine Besonderheiten der Sehkraft vorliegen.

* Ein Nachweis über Erste Hilfe bzw. Sofortmaßnahmen am Unfallort kann beim Roten Kreuz oder Maltheser Hilfsdienst nach vorheriger telefonischer Anmeldung erworben werden.